Die Veranstaltung fand vor über 60 Legal Counsels führender Unternehmen und Banken statt. Aufgrund aktueller Fälle stand das Kartellrecht im Fokus. Die Rechtsanwälte William Redl, BSc, LL.M. und Dr. Felix Frommelt, LL.M. führten durch den Morgen.
Es wurde ein praxisnaher Überblick anhand aktueller Fälle der Bundeswettbewerbsbehörde und der jüngsten Entscheidungen der Kartellgerichte geboten:
- Die Aktivitäten der Wettbewerbsbehörden und die Höhe der Geldbußen nehmen laufend zu. Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen ist unabdingbar geworden (Identifikation der relevanten Berührungspunkte mit Wettbewerbern, regelmäßige Compliance-Schulungen von Mitarbeitern und individuell auf das jeweilige Unternehmen abgestimmte Compliance-Programme). Auch ausreichende Kenntnis über das rasche und korrekte Verhalten ist essenziell, sollte es trotzt aller Präventionsmaßnahmen zu Wettbewerbsverstößen im Unternehmen kommen.
- Ferner wurde auf aktuelle Schwerpunkte der Wettbewerbsbehörden eingegangen und betont, dass auch Verstöße gegen das Durchführungsverbot empfindliche Geldbußen nach sich ziehen können. So lässt sich aus der kartellgerichtlichen Geldbußenpraxis ableiten, dass aus Sicht der Kartellgerichte mit "symbolischen" Geldbußen nicht das Auslangen gefunden werden könne, um der abschreckenden Wirkung der Geldbußen nachzukommen. Vor diesem Hintergrund gewinnen Kronzeugenanträge und Settlements an Attraktivität für Unternehmen.
- Sofern sich Unternehmen entscheiden, mit der Bundeswettbewerbsbehörde zu kooperieren, gilt die Maxime, dass diese Kooperation umfassend sein muss, um die Vorteile, die der Kronzeugenstatus mit sich bringt, auch tatsächlich vollumfänglich zu erlangen. Insbesondere gilt es zu beachten, dass Wettbewerbs- und Strafverfolgungsbehörden in engem Kontakt stehen und im Rahmen der Amtshilfe Informationen austauschen. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen darauf achten, dass potentielle Verdachtsfälle (falls relevant) nicht nur kartellrechtlich, sondern auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten aufgearbeitet werden. Zusätzlich können Wettbewerbsverstöße auch Konsequenzen für vergaberechtliche Verfahren in der Form von vergaberechtlichen "Reinigungsmaßnahmen" nach sich ziehen.
- Das Kartellrecht bietet aber auch Chancen für Unternehmen und anerkennt eine Reihe von zulässigen Kooperationsformen mit Wettbewerbern. So können im kartellrechtlich zulässigen Rahmen bspw Zusammenarbeiten im Bereich von Forschung und Entwicklung, im Einkauf, der Vermarktung oder der Nachhaltigkeit umgesetzt werden.
Fazit
Die Entwicklungen des Kartellrechts stellen jedes Unternehmen – ob groß oder klein – laufend vor Herausforderungen. Es gilt daher gerade für Rechts- und Complianceabteilungen stets am “kartellrechtlichen Puls der Zeit” zu bleiben, um ihr Unternehmen einerseits zu schützen und andererseits Chancen effizienzsteigernder Kooperationen aufzeigen zu können.
Im Lichte der neuen Geldbußenpraxis gilt es, bestehende Compliance-Systeme und unternehmensinterne Risikoanalysen auf deren Wirksamkeit und Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.