Beitrag von Dr. Helmut Liebel und Mag. Lukas Weber
In der jüngsten Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence bzw. AI) hat die Europäische Union heute, am 12. Juli 2024, eine Verordnung veröffentlicht, die einen Meilenstein für die Regulierung dieser Technologie darstellt. Die Verordnung über Künstliche Intelligenz (VO 2024/1689) (AI Act) gilt ab dem 2. August 2024. Der AI Act zielt darauf ab, den Einsatz von AI-Systemen in der Europäischen Union zu standardisieren und zu sichern. Dabei liegt der Fokus besonders auf dem Schutz der Verbraucher und der Förderung von Innovationen im Einklang mit europäischen Werten.
Ein zentraler Bestandteil des AI Act sind die vier Risikoklassen für AI-Systeme. Diese reichen von Systemen mit hohem Risiko bis zu Systemen mit minimalem Risiko. Die konkrete Klassifizierung hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der beabsichtigten Verwendung des AI-Systems, seiner technischen Eigenschaften und der potenziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Beispiele für hochriskante Anwendungen sind Systeme zur biometrischen Identifikation oder zur Verwaltung wesentlicher Infrastrukturen. Je nach Risikoklasse sind unterschiedlich Vorgaben einzuhalten.
Besonders hervorzuheben ist die Einführung drakonischer Geldbußen für Verstöße gegen den AI Act. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, können mit Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Maßnahme unterstreicht das Engagement der Europäischen Union, die Einhaltung des AI Act sicherzustellen und potenzielle Risiken für die Gesellschaft zu minimieren.
Insgesamt markiert die Veröffentlichung des AI Act einen bedeutenden Schritt hin zu einer regulierten und verantwortungsvollen Nutzung von künstlicher Intelligenz in Europa. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung dieser Verordnung in der Praxis gestalten wird und welchen Einfluss sie auf die globale AI-Landschaft haben wird.