Die EU-Kommission veröffentlichte in ihrer Mitteilung (COM(2024) 62 final) vom 06.02.2024 die Industrial Carbon Management Strategy als neues europäisches Konzept für industrielles CO2 Management. Diese soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des langfristigen “Netto-Null”-Ziels leisten. In ihrer Mitteilung weist die Kommission erneut darauf hin, dass die bloße Einsparung von CO2 in Anbetracht der Zielerreichung längst nicht mehr realistisch erscheint, insbesondere, da in gewissen Industriesektoren (z.B. der Zementindustrie) Reduktionsoptionen schlichtweg begrenzt sind. In der veröffentlichten Strategie trägt sie diesem Umstand Rechnung und widmet sich dem (zukünftig unausweichlich werdenden) Carbon Capture Management, welches im wesentlichen drei Säulen umfasst: Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture Removal und Carbon Capture and Utilization (CCU).
Ziel dieser Strategie ist es, die erforderliche Infrastruktur und rechtlichen Rahmenbedingungen und insofern das erforderliche Umfeld für die Entwicklung und den Ausbau von Carbon Management zu schaffen. Demnach werden unter anderem die notwendigen Voraussetzungen und Maßnahmen bestimmt, die sowohl auf EU- sowie auf nationaler Ebene ergriffen werden müssen, um den Ausbau erforderlicher Technologien und Infrastrukturen für Carbon Capture (CCS/CCU) zu ermöglichen. Dies betrifft bspw die Vorbereitung der rechtlichen Rahmenbedingungen, eine einheitliche europäische Transportinfrastruktur oder, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten, die Einführung einer CCS-Wertschöpfungskette zur Zusammenführung von CO2-Anbietern mit Transport- und Speicherbetreibern sowie CO2-Abnehmern.
Die europäische Ambition setzt Österreich nun vermehrt unter Druck. Will man die nationalen und europäischen Klimaziele langfristig erreichen, wird Carbon Capture and Storage in Zukunft eine unausweichliche Rolle im Umgang mit Restbeständen an Treibhausgasemissionen, bspw aus chemischen Reaktionsprozessen, die auch durch erneuerbare Energien nicht vermieden werden können, spielen. Hierzulande besteht jedoch weiterhin das Problem, dass CCS durch das Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid seit 2011 verboten ist. Ausnahmen ergeben sich lediglich hinsichtlich der Exploration und geologischen Speicherung zu Forschungszwecken bis maximal 100.000 Tonnen. Das Verbot ist, seit 31. Dezember 2018, alle fünf Jahre einer Evaluierung unter besonderer Berücksichtigung der international gewonnen Erfahren zu unterziehen und dem Nationalrat vorzulegen. Dies ist bis dato einmal im Jahr 2019 mit dem Ergebnis erfolgt, dass keine gesetzgeberischen Maßnahmen notwendig seien. Ein Evaluierungsbericht war mit 31.12.2023 fällig, befindet sich jedoch derzeit noch Bearbeitung durch das BMF.
Die Bundesregierung hat sich jedoch bereits dazu bekannt bis 30. Juni 2024 einen strategischen und infrastrukturellen Lösungsvorschlag hinsichtlich dem Umgang mit Carbon Management in Form einer Carbon Management Strategie (CMS) zu präsentieren. Inhaltlich soll die geplante Strategie dieselben drei Säulen für die Periode 2024-2030 mit einem Ausblick bis 2040 betreffen, insofern Carbon Capture and Storage, Carbon Capture and Utilization sowie Carbon Dioxid Removal. Die geplante Strategie soll anschließend in den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) einfließen.
Es bleibt vorerst auf den ausstehenden Evaluierungsbericht abzuwarten. Die ursprüngliche Argumentation zur Einführung des Verbotsgesetzes, dass die Technologie und Infrastruktur in Österreich für CCS noch nicht ausgereift sei, kann nun in Anbetracht des seither zunehmenden technologischen Fortschrittes im Zusammenhang mit der Speicherung von CO2 nicht mehr einschlägig sein. Auch auf Grund der zunehmenden europäischen Entwicklungen im Bereich des Carbon Management wird sich eine Argumentation zur Verlängerung des Verbotsgesetzes als zunehmend schwieriger gestalten. Es bleibt insofern weiterhin spannend. Möglicherweise kann man in Österreich schon bald mit einer Aufhebung des geltenden Verbots der geologischen CO2-Speicherung rechnen.
Wir halten Sie am Laufenden und unterstützen Sie gerne bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Carbon Management.
Aktualisiert am 28.02.2024