- Mit dem FWBG wird die UTP-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Österreich geht teilweise über den EU-Mindestschutz für Lieferanten hinaus und führt strengere Regeln ein.
- Ziel des FWBG ist es, ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzstärkeren Abnehmern auszugleichen.
- Bei Verstößen droht Nichtigkeit und es bestehen Unterlassungsansprüche. Ab 01.05.2022 können Geldbußen von bis zu EUR 500.000 verhängt werden.
- Die meisten Normen des FWBG finden bereits seit 01.01.2022 Anwendung. Altverträge müssen bis 01.05.2022 an die neue Rechtslage angepasst werden.
Das E+H-Kartellrechtsteam hat für Sie das FWBG näher analysiert