Mit seinem heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klagen von Ryanair und Laudamotion gegen die Genehmigung der staatlichen Beihilfe für Austrian Airlines, Österreichs führende Fluggesellschaft, endgültig als unbegründet abgewiesen (C-591/21 P). Ryanair und Laudamotion klagten gegen die im Juli 2020 von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Beihilfe der Republik Österreich an Austrian Airlines in Höhe von 150 Millionen Euro. Diese staatliche Beihilfe entschädigte Austrian Airlines für Einbußen, die auf weltweite Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie von Anfang März bis Mitte Juni 2020 zurückzuführen waren. Sie war Teil eines insgesamt 600 Millionen Euro schweren Finanzierungspakets. Dieses umfasste auch einen Eigenkapitalzuschuss der Konzernmutter Lufthansa von 150 Millionen Euro sowie einen staatlich garantierten Bankkredit über 300 Millionen Euro.
Der EuGH bestätigte nun das Urteil des EuG vom 14.07.2021 und hielt fest, dass die an Austrian Airlines gewährte staatliche Beihilfe der Republik Österreich vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Insbesondere verneinte der EuGH die behauptete Diskriminierung von Ryanair und Laudamotion sowie eine behauptete Überkompensation der Austrian Airlines. Der EuGH folgte damit der Argumentation der Europäischen Kommission, die im Verfahren von der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland sowie Austrian Airlines als Streithelferinnen unterstützt wurde.
Austrian Airlines vertraute im Verfahren vor dem EuGH wie auch bereits im Verfahren vor dem EuG und im Genehmigungsverfahren vor der Europäischen Kommission auf ein Team von E+H unter der Leitung von Partner Dr. Andreas Zellhofer.
Berater Austrian Airlines AG:
RA Dr. Andreas Zellhofer (Partner, Wettbewerbs- und Kartellrecht)
RA Mag. Florian Sagmeister (Partner, Wettbewerbs- und Kartellrecht)
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