Investitionskontrolle
Seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes in Österreich im Juli 2020 kommt der Investitionskontrolle bei internationalen Transaktionen, bei denen auch österreichische Tochtergesellschaften oder Vermögenswerte von solchen involviert sind, eine immer größer werdende Bedeutung zu. Wir vertreten laufend in Investitionskontrollverfahren vor dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Der nunmehr geltende Kontrollmechanismus findet aufgrund seines besonders weiten Anwendungsbereichs auf sehr viele Transaktionen Anwendung. Es können auch Transaktionen, die nur einen marginalen Österreich-Bezug haben, erfasst sein. So kann insbesondere auch bei Transaktionen, bei denen keine österreichische Rechtsberatung eingeholt wird (z.B. aufgrund der für den Gesamtdeal untergeordneten Bedeutung Österreichs), die österreichische Investitionskontrolle greifen.
Wir haben bereits zum Vorgängerregime nach dem Außenwirtschaftsgesetz beraten und sind seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes im Juli 2020 in zahlreichen Verfahren vor dem Ministerium involviert gewesen.
Unser Team berät Sie zu Fragen der Antragspflicht, bei der Vorbereitung von Genehmigungsanträgen und Anträgen auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie bei allen strategischen Fragen im Zusammenhang mit der investitionskontrollrechtlichen Beurteilung.
Neben der Beratung zur österreichischen Investitionskontrolle übernehmen wir bei internationalen Transaktionen auch die Koordinierung der Investitionskontrollverfahren in anderen Jurisdiktionen. Unsere internationalen Kontakte schaffen einen effizienten Rahmen, um eine Transaktion in mehreren parallelen Verfahren erfolgreich der Genehmigung zuzuführen.
Bei Fragen zur Investitionskontrolle steht Ihnen unser multidisziplinäres Team jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Unsere Kompetenzen
- Prüfung möglicher Genehmigungspflichten nach dem Investitionskontrollverfahren
- Erstellung von Genehmigungsanträgen und Vertretung im Verfahren vor dem Ministerium
- Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Beratung (auch von Verkäufern oder Zielgesellschaften) bei strategischen Fragen zur Investitionskontrolle
- Beratung zu möglichen Auflagen
- Koordinierung paralleler Investitionskontrollverfahren in mehreren Jurisdiktionen
Key Experts